Stories vom WochenMarkt

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Stories von VolksFesten

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MarktVergnügen für alle

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MarktVergnügen für alle

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Können Sie sich vorstellen was ein Wochenmarktunternehmer alles berücksichtigen muss, wenn er zum Beispiel selbst erzeugte Produkte verkaufen möchte?
 Astrid Thal erinnert sich noch sehr gut an die Anfänge ihres Kleinunternehmens im Nebenerwerb. Sie produziert kleine, feine Köstlichkeiten, wie Marmeladen, Gemüsesaucen, Schokoladen usw. aus rein natürlichen Zutaten. Und hier fängt das Abenteuer an. Schon die Etikettierung für vorverpackte Ware stellt meine kleine Landküche auf eine harte Probe: Name und Adresse des Herstellers (nur Tel-Nr., Internetseite oder E-Mail reicht nicht), Zutatenangabe (absteigende Reihenfolge des Gewichtsanteils,

eindeutige Warenbezeichnung (keine Fantasienamen, gesonderter Ausweis und Fettdruck von Allergenen, Schriftgröße (Füllmenge bis 200g 3mm, 200g bis 1000g 4mm), Mindesthaltbarkeitsdatum mit Losnummer (bei tagesgenauer Angabe kann auf eine Losnummer verzichtet werden), Füllmenge in "g" und nicht "ml", alle Informationen vorne auf dem Glas und der wertbestimmende Bestandteil, der den Kunden zum Kauf verleitet, muss in Prozent ausgewiesen werden.
Und dieser Teil (wertbestimmender Bestandteil) ist ebenso spannend wie verwirrend: Also nehmen wir mal meine Orangenmarmelade. Die besteht aus 1 kg Früchten und 500g Gelierzucker. Wer jetzt in der Schule Mathematik hatte und wenn ich mich recht erinnere, ist Mathematik ein Pflichtfach, so dass ich davon ausgehen darf, dass man sich auch heute noch etwas mit den einfachen Dingen wie Prozentrechnung, Bruchrechnung, Dreisatz oder so auskennt, weiß also, dass sich zwei Drittel Früchte und ein Drittel Zucker in meiner Marmelade befinden. Dies wies ich auf dem Etikett wie folgt aus: 2:1 Gelierzucker (100g Früchte auf 50g Zucker) und denke, das reicht ja wohl, ist doch eine eindeutige Angabe. Oh nein, weit gefehlt!! Der wertbestimmende Bestandteil - hier also die Orangen - muss auch noch in Prozent, also mit 66,66 % angegeben werden. Also war Mathe doch kein Pflichtfach für Verbraucher oder wie darf ich das verstehen ??? 
PräsentkorbUnd nun wird's richtig bunt: wenn ich meine Orangenmarmelade nun "Omas Liebling" nenne und in Klammern dahinter "Marmelade" (Warenbezeichnung) setze, muss ich die Orangen selbstverständlich in der Zutatenliste aufführen, aber nicht mehr in Prozent ausweisen. Wir reden hier von dem gleichen Produkt! Irre oder?
Apropos Marmelade: es gibt in Deutschland die Konfitürenverordnung. Danach dürfen nur Marmeladen aus Zitrusfrüchten auch so genannt werden; Marmeladen aus anderen Früchten, wie Erdbeeren, Himbeeren usw. sind als "Konfitüre" zu bezeichnen. Allerdings darf auf Wochen- und Bauernmärkten sowie dem Ab-Hof-Verkauf wiederum alles "Marmelade" (weil sprachgebräuchlich) genannt werden, also statt Erdbeerkonfitüre wieder "Erdbeermarmelade". Verkaufe ich meine Marmeladen nun aber an eine Supermarktkette zum Weitervertrieb, muss ich meine Erdbeermarmelade wieder "Konfitüre" nennen. Alles klar ?! Ja, so verwirrt habe ich auch ausgeschaut. Der reine Irrsinn! Von den weiteren Bezeichnungen wie "extra" oder anderen Feinheiten der Verordnung usw. will ich hier gar nicht mehr reden. Ich bin schon froh, die für mich relevanten Faktoren verstanden zu haben und dankbar, dass es für den direkten Vertrieb noch Ausnahmeregelungen gibt.
Wie soll man also in diesem ganzen Wirrwarr von Gesetzen, Bestimmungen und Verordnungen mit all ihren Ausnahmen alles richtig machen, um rechtskonform seinem Gewerbe nachzugehen? Also, ich habe mich an den Landesverband des Ambulanten Handels und der Schausteller in Hamburg gewandt und erhalte dort kompetente Beratung und Unterstützung, sonst hätte ich bestimmt mein kleines Unternehmen nicht aufbauen können. 
Astrid Thal hat sich nicht entmutigen lassen und verkauft heute ihre Erzeugnisse erfolgreich auf Hamburger Wochenmärkten.Geschenkkorb aus der Landküche

Fotos: Präsentkorb von Barbara Gitschel-Bellwinkel,
Astrid Thal in ihrer Landküche privat